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Lebensversicherer im Fokus: BaFin fordert stärkere Ausrichtung auf Kundennutzen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Lebensversicherer dazu aufgefordert, den Nutzen ihrer Produkte für die Kunden stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Julia Wiens, Exekutivdirektorin der BaFin, äußerte sich kritisch über die aktuelle Situation und betonte, dass Lebensversicherungen den Bedürfnissen der Kunden hinsichtlich Absicherung und Rendite gerecht werden sollten. Diese Forderung mag selbstverständlich erscheinen, ist jedoch in der Praxis oft nicht erfüllt.

Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte die BaFin ein Merkblatt, das wesentliche Aspekte der wohlverhaltensaufsichtlichen Anforderungen an kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte erläutert. In diesem Zusammenhang wurden auch verschiedene Produktmerkmale wie Effektivkosten, Abschlussprovisionen und Stornoquoten analysiert. Dabei wurden 13 Versicherer identifiziert, die besonders negativ auffielen und einer eingehenden Prüfung unterzogen wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen waren ernüchternd: Viele Unternehmen erfüllten nicht die Vorgaben des BaFin-Merkblatts.

Ein zentrales Anliegen der BaFin ist die Höhe der Effektivkosten, da diese einen erheblichen Einfluss auf die jährliche Rendite haben. Bei einigen Produkten lagen diese Kosten bei über vier Prozent zum Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragskündigung durch die Hälfte der Versicherten. Dies bedeutet, dass die Versicherer eine entsprechende Rendite erwirtschaften müssen, um ihren Kunden einen echten Nutzen zu bieten. Zudem wurde festgestellt, dass einige Produkte hohe Stornoquoten aufwiesen, insbesondere in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss – einem Zeitraum, in dem viele Kosten anfallen.

Wiens machte deutlich, dass ein angemessener Kundennutzen nur dann gegeben sei, wenn die Produkte tatsächlich den Bedürfnissen des Zielmarkts entsprechen. Ein hohes Maß an Frühstorno könnte darauf hindeuten, dass diese Produkte nicht richtig platziert wurden. Die BaFin wird aktiv gegen Missstände vorgehen und Maßnahmen ergreifen, wenn sie solche feststellt.

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