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Nachmieter suchen: Das müssen Sie beachten

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Worauf Sie bei der Suche nach einem Nachmieter achten sollten:

1. Besondere Regelung bei Zeitmietverträgen und Nachmieterklausel

Wer so schnell wie möglich ausziehen möchte, sollte zunächst seinen Mietvertrag überprüfen. Denn in einigen Verträgen gibt es eine Nachmieterklausel. Diese regelt den Ablauf der Nachmietersuche. Auch bei Zeitmietverträgen und bei Verträgen mit Kündigungsausschluss haben Mieter in bestimmten Fällen das Recht, einen Nachmieter anzubieten und früher auszuziehen.
Dies trifft ebenfalls zu, wenn die Wohnung zum Beispiel aufgrund der Geburt eines Kindes zu klein wird. Zu diesen Härtefällen zählen auch eine Scheidung, die Versetzung an einen anderen Arbeitsort oder der Umzug in ein Altersheim.

2. Wohnung im Internet inserieren

Hat der Vermieter bei einem typischen Mietvertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist einer Nachmietersuche zugestimmt, können Sie die Wohnung zum Beispiel im Internet inserieren. Um die Erfolgsquote zu erhöhen, sollten Sie aussagekräftige Fotos aller Zimmer anfügen. Eine möglichst genaue Beschreibung mit allen Fakten hilft, zeitaufwendige Rückfragen zu vermeiden.
Als Kontaktadresse geben Sie Ihre Daten und nicht die Adresse des Vermieters an. Es lohnt sich, für die Nachmietersuche eine eigene E-Mail-Adresse anzulegen. Sonst geraten die Nachrichten der Interessenten leicht durcheinander oder landen im Spam-Papierkorb des privaten oder geschäftlichen E-Mail-Kontos.

3. Bewerberbogen vorbereiten

Um die Koordination der Besichtigungen zu vereinfachen, können Sie ganze Nachmittage „blocken“ und an diesen Tagen mit den Interessenten Einzeltermine vereinbaren. Notieren Sie sich bereits bei der Terminvereinbarung Name und Adresse, Termin und Rückrufnummer. Nach dem Wohnungsrundgang können Sie selbst vorbereitete Bewerberbögen verteilen. So haben Sie alle Fakten über die Bewerber für Ihren Vermieter übersichtlich zusammengefasst.

4. Kriterien für die Nachmietersuche

Wichtigstes Kriterium für Ihren Vermieter ist, ob der Nachmieter die Miete bezahlt. Fragen Sie daher schon bei der Wohnungsbesichtigung nach Unterlagen wie den Gehaltsnachweisen der letzten drei Monate oder einer Schufa-Auskunft. Besprechen Sie mit Ihrem Vermieter, auf welche Kriterien er zudem noch Wert legt. Auch bei der Nachmietersuche gilt: gleiches zu gleichem. Haben Sie eine Wohnung als Single bewohnt, wird Ihr Vermieter einer Familie oder einer WG als Nachfolger wohl eher nicht zustimmen.

5. Vermieter darf mehrere Nachmieter ablehnen

War Ihre Nachmietersuche erfolgreich, müssen Sie den oder die potenziellen Nachfolger nur noch Ihrem Vermieter vorstellen. Auch wenn Ihnen die Kandidaten noch so aussichtsreich erscheinen:  Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einem der Nachmieter zuzustimmen – auch wenn Sie drei oder mehr Nachfolger zur Auswahl gestellt haben.

6. Nachmieter-Streit vor Gericht

Anders sieht es aus, wenn der Mieter zum Beispiel bei einem Zeitmietvertrag ein Recht auf die Ablösung durch einen Nachmieter hat. Wenn keine objektiven Gründe wie fehlende Zahlungsfähigkeit gegen den Neumieter sprechen, kann der Mieter unter Umständen ausziehen, ohne einen Nachfolger abzuwarten. Der Vermieter muss vor Gericht die Unzumutbarkeit des Nachmieters beweisen.

Wenn es zu Streit um den Nachmieter kommt, sollten sich Mieter vor dem Auszug von einem Anwalt beraten lassen. Viele Gerichte gestehen dem Vermieter bei der Nachmietersuche auch eine Bedenkzeit zu, die bis zu drei Monate dauern kann. Eine Auseinandersetzung vor Gericht kommt für den Mieter daher fast nur bei lang laufenden Mietverträgen in Betracht.

Quelle: ImmobilienScout24

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von factum
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