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Rundling Immobilien GmbH – Insolvenzverfahren

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Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 78/20  

Über das Vermögen

 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 26128 eingetragenen Rundling Immobilien GmbH, Von-Werth-Str. 1, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerd Horst Richard Puppe, Düsseldorferstr. 3, 51063 Köln

 

 

 

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.12.2020, um 12:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.06.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt

Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Mittelstraße 20 – 24, 50672 Köln

Telefon: 0221 292 998 30, Fax: 0221 292 998 38.

 

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum

09.02.2021

unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

 

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

 

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

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