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Soziale Wohnbauförderung in Deutschland erfolgt nach dem Zufallsprinzip

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In der laufenden Legislaturperiode werden mehr als fünf Milliarden Euro Bundesmittel für die soziale Wohnbauförderung zur Verfügung gestellt. Doch dieser Betrag kann in Deutschland nicht effizient und bedarfsgerecht verteilt werden. Hauptgrund ist eine fehlende oder mangelhafte Daten- und Bedarfserhebung. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Modes Mendelssohn Instituts (MMI). Dieses hat an 696 Städte und Gemeinden mit mindestens 20.000 Einwohnern und positiver Bevölkerungsentwicklung Fragen zu den geförderten Wohnungen gestellt. Thema dabei waren der aktuelle Bestand, der Bau und die Planung neuer Wohnungen sowie der künftige Bedarf – verteilt auf die unterschiedlichen Wohnungsgrößen.

Ausgewertet werden konnten Angaben von 387 Kommunen. „Die Antworten zeigten, dass in Deutschland die Gelder für gefördertes Wohnen eher nach dem Zufallsprinzip verteilt werden. Es gibt keine einheitlichen Kriterien für die Förderung, noch nicht mal eine einheitliche Zählweise. Viele Städte und Gemeinden haben sogar Probleme, ihren Bedarf plausibel darzustellen und die in ihrer Kommune benötigten Wohnungsgrößen zu nennen“, sagt Dr. Stefan Brauckmann, Direktor des MMI: „Aus diesem Grund ist ein effizienter Einsatz der Milliarden-Förderung gar nicht möglich.“ Das werde sich kurzfristig auch nicht durch weiter steigende Zuwendungen durch Bundesländer und Kommunen ändern, die geplant oder aufgrund der politischen Diskussion zu erwarten sind.

Der effiziente Einsatz der finanziellen Mittel muss aber laut der Untersuchung ein zentrales Kriterium sein. Denn trotz der deutlichen Ausweitung der Zuwendungen sind die für diesen Zweck verfügbaren Beträge in Relation zum vielerorts riesigen Bedarf an preisgünstigen und passenden Wohnungen begrenzt. In den Großstädten beispielsweise hat bis zur Hälfte der Haushalte aktuell Anspruch auf staatliche Unterstützung, während der Bestand der geförderten Wohnungen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist, bundesweit um mindestens eine Million Wohnungen seit 2003. Um den Bedarf zu decken, hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine „Wohnraumoffensive“ angekündigt. Innerhalb der Legislaturperiode sollen 1,5 Millionen neue Mietwohnungen und Eigenheime entstehen.

Der Bund gebe Milliarden für die Fertigstellung geförderter Wohnungen. Zuständig für die Ausgestaltung der Förderprogramme seien jedoch die Bundesländer. Diese wiederum benötigten dafür eine fundierte Bedarfsermittlung auf Grundlage einheitlich erhobener Kennzahlen. Für die Einschätzung des lokalen Bedarfes sowie die Unterstützung der Bauprojekte vor Ort seien grundsätzlich die Städte und Kommunen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung zuständig. „Wir wollten untersuchen“, so Brauckmann, „wie und auf welcher Grundlage die Kommunen ihre Bedarfe einschätzen und ob daraus systematisch Maßnahmen abgeleitet werden können“. Zwar waren die Städte und Gemeinden insgesamt sehr kooperativ, sie lieferten die Antworten aber in einem sehr unterschiedlichen Detaillierungsgrad. Teilweise konnten auch gar keine Angaben gemacht werden. Grund hierfür seien unterschiedliche Definitionen, unklare Zuständigkeitsregelungen oder viel zu geringe personelle Ressourcen in diesem wichtigen Bereich. Brauckmann: „In diesem System werden die Kommunen quasi alleine gelassen. Um eine höhere Effizienz zu erreichen, sind vor allem konkrete Erfassungs- und Auswertungs-Vorgaben für eine einheitliche Datengrundlage notwendig, ebenso eine bessere personelle Ausstattung und laufende Fortbildungen.“ Hinzukommen muss eine bessere Vernetzung der unterschiedlichen Akteure für einen deutschlandweiten Informationsaustausch. Brauckmann: „Eine überregionale Ausweitung erfolgreicher Förder-Beispiele ist bei der bisherigen Struktur kaum möglich, erst recht nicht bundesländerübergreifend.“

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von factum
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